Volksschulbildung

Schulrecht

Aktuell

Am 1. August 2022 bzw. 1. Januar 2024 treten folgende Änderungen des Volksschulbildungsgesetzes in Kraft (SRL Nr. 400a):

  • Neuberechnung der Betriebskosten für die Kantonsbeiträge (Standardkostenrechnung) (per 1.1.2024)
  • Angebot KITAplus für Kinder mit Behinderung (per 1.8.2022)
  • obligatorische Einführung der Schulsozialarbeit (per 1.8.2022 mit Übergangsfrist bis 1.8.2024)
  • obligatorische Einführung der frühen Sprachförderung (per 1.8.2022 mit Übergangsfrist bis 1.8.2024)
  • Hinweis im Gesetz betr. Zusammenarbeit der Schulleitungen mit der PH Luzern bei der Bestellung der Praktikumsplätze (per 1.8.2022)
  • Neuberechnung des Kantonsbeitrags an die schul- und familienergänzenden Tagesstrukturen (Kantonsbeitrag 50 Prozent der Nettobetriebskosten) (per 1.8.2022 mit Übergangsfrist bis 1.8.2024)

Dienststelle Volksschulbildung

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Kellerstrasse 10

6002 Luzern

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Für Schulleitungen und Schulbehörden

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Katrin Birchler, Juristin
Telefon 041 228 52 17
E-Mail

Diana Tanner, Juristin
Telefon 041 228 73 05
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Marianne Kaufmann, Juristin
Telefon 041 228 73 06
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Vera Föhn, Juristin
Telefon 041 228 47 35
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