Interventionen

Die Schulaufsicht interveniert, wenn kantonale Vorgaben und Bestimmungen nicht eingehalten werden. Dazu macht sie systematisch oder stichprobenweise Erhebungen bei den Schulleitungen und teilweise bei den Schulbehörden und Lehrpersonen.

Die Schulaufsicht geht auch Hinweisen oder Beschwerden aus der Bevölkerung nach: von Eltern, von Lehrpersonen, von Schulleitungen oder Schulbehörden

Vorgehen bei Eingaben

  1. Die Schulaufsicht nimmt schriftliche Eingaben (Aufsichtsanzeige oder Aufsichtsbeschwerde) von Erziehungsberechtigten, Lehrpersonen, Schulleitungen und Schulbehörden entgegen.
  2. Sie prüft, ob die Voraussetzungen gegeben sind, um die Eingabe bei der Schulaufsicht oder DVS-intern zu beurteilen. Die Voraussetzungen sind: Einhaltung der Form und Frist, Einhaltung der Subsidiarität, Zuständigkeit.

    Im Grundsatz gilt das Subsidiaritätsprinzip: Bevor eine Eingabe an die Schulaufsicht gemacht werden kann, muss der Weg über die betroffene Lehrperson, die Schulleitung, die Schulpflege oder gegebenenfalls über den Gemeinderat eingehalten werden.

    Bei fehlender Zuständigkeit leitet die Schulaufsicht die Eingabe an die dafür zuständige Instanz weiter.
  3. Aus Gründen der Verfahrenstransparenz werden alle Betroffenen über die Sachlage und das eingeleitete Verfahren informiert.

Dienststelle Volksschulbildung

Schulaufsicht
Leiter
Richard Kreienbühl

Kellerstrasse 10

6002 Luzern

Standort


Telefon
041 228 69 17

E-Mail

 
Sekretariat
Deborah Rada
Telefon 041 228 52 80
E-Mail

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